Deutscher Bundestag v123

Wirtschaftsausschuss

Ausschussdrucksache Berlin, 08. November 2022

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zu TOP 4 der 26. Sitzung am 09.11.

09.11.2022

Betr.: Bericht des BMWK zu der Presseberichterstattung (Welt/Cicero) zu den Hintergründen zur Erstellung des Prüfvermerks zum Weiterbetrieb der Kernkraftwerke hier: Schriftbericht

Die Berichtsbitte bezieht sich augenscheinlich auf die Berichterstattung der Welt am Sonntag in Kooperation mit dem Magazin Cicero vom 29.10.22 zum atompolitischen Entscheidungsprozess der Bundesregierung seit Beginn des Ukraine-Kriegs.

Die Berichterstattung beruft sich auf eine Auswertung von Unterlagen, die das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) nach einer Anfrage des Cicero an BMUV und BMWK auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) zur Verfügung gestellt hat. Der UIG-Bescheid des BMWK ist zwischenzeitlich ebenfalls ergangen.

Zur Sache ist wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP bekennt sich zum 2011 beschlossenen Atomausstieg. Dennoch hat sich das BMWK seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs immer wieder mit der Frage beschäftigt, ob und inwiefern eine Laufzeitverlängerung der drei noch laufenden deutschen Atomkraftwerke (AKW) in der aktuellen Krisensituation helfen kann, die Energiesicherheit zu erhöhen. Diese Prüfung erfolgte stets ergebnisoffen und transparent. Abwägungen und Entscheidungen fußten auf den zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen sowie in Anbetracht der realen, sich im Laufe der Monate verän-

dernden Lage.

Seit März gab es daher eine Vielzahl von Ergebnispapieren, die jeweils veröffentlicht wurden und somit nachlesbar sind; auch wurden verschiedene Begleitdokumente wie FAQ-Listen ebenfalls veröffentlicht. Eine Auflistung der Öffentlich verfügbaren

Dokumente ist in der Anlage dargestellt.

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Natürlich wurden die Fragestellungen zur Frage des Weiterbetriebs von Kernkraftwerken auch innerhalb des BMWK kontrovers diskutiert und verschiedene Argumente gehört und gewogen. All diese Argumente sind in den Abwägungs-

prozess, in die Meinungsbildung und die Ergebnisse eingeflossen.

Zwischen März und September 2022 hat sich die Lage auf den Energiemärkten deutlich verändert; zuletzt hat Russland seit Anfang September 2022 vertragswidrig jegliche Lieferung von russischem Gas über Nord Stream 1 eingestellt; auch die Lage und prognostizierte Verfügbarkeit der französischen Atomkraftwerke hat sich in diesem Zeitraum weiter verändert und verschlechtert. Hinzu kamen im Sommer Dürre und niedrige Pegelstände im Rhein, die die Risiken für die Stromversorgung

im kommenden Winter erhöht haben.

Um die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Stabilität des Stromsystems zu überprüfen, wurde auf Bitten des BMWK von März an ein erster Stresstest der Übertragungsnetzbetreiber durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die Stabilität des Stromsystems auch weiterhin gewährleistet ist. Aufgrund der sich veränderten Lage folgte von Juli bis September ein zweiter Stresstest der Übertragungsnetzbetreiber mit einer veränderten Lagebewertung, die die Bewertung der Lage geprägt hat und aufgrund dessen das BMWK im September zu einer

anderen Schlussfolgerung als im März gekommen ist.

Außerdem haben sich auch die Aussagen der AKW-Betreiber verändert: So lautete die Aussage von EnBW, E.ON und RWE vom 5. März 2022, dass ein Streckbetrieb keine zusätzlichen Strommengen bringen würde. Dies ist dem ebenfalls veröffentlichten Protokoll dieses Treffens zu entnehmen und nachlesbar. Schon im Vorfeld des Gesprächs hatten Betreiber darauf hingewiesen, dass ein ununterbrochener Weiterbetrieb nicht mehr möglich sei beziehungsweise die Stromerzeugung 2022 reduziert werden müsste, um über den 31. Dezember hinaus zur Verfügung zu stehen. Demzufolge haben BMWK und BMUV in der Abwägung in ihrem Prüfvermerk vom 7. März 2022 diese Option als nicht sinnvoll erachtet. Auch die Bundesnetzagentur vertrat im März die Auffassung, dass der Nutzen eines

Weiterbetriebs der drei AKW über das vorgesehene Stilllegungsdatum hinaus für die

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Netzstabilität zu bezweifeln sei. In den darauffolgenden Monaten revidierten die AKW-Betreiber schrittweise die Aussage zu den Strommengen eines Streckbetriebs, mit der Folge, dass der Streckbetrieb als ernsthafte Option auf den Tisch kam. Die

Informationen der Betreiber flossen entsprechend in den Stresstest mit ein.

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Zu Einzelfragen in der Berichterstattung:

Die Frage der Gaseinsparung durch einen AKW-Streckbetrieb hat das BMWK immer wieder geprüft, hierbei sind verschiedene Gutachten herangezogen worden. Entscheidend für die Bewertung war das Ergebnis des unabhängigen Stresstests der Übertragungsnetzbetreiber vom 5. September. Demnach sinkt durch einen Streckbetrieb der drei AKW die Stromerzeugung mit Gaskraftwerken in Deutschland um 0,9 Terrawattstunden. Bei einem Wirkungsgrad von 50 Prozent entspricht dies einer Gaseinsparung von weniger als 1,8 Terrawattstunden und damit rund 2 Promille des gesamten deutschen Gasverbrauchs; also noch weniger, als angenommen (siehe hierzu auch die öffentlich verfügbaren Dokumente zum

Stresstest Kurz- und Langfassung).

Was den Effekt des Streckbetriebes der AKW auf die Strompreise angeht, so ist darauf hinzuweisen, dass es hier abhängig von Modellierungen, Preis- und Marktannahmen unterschiedliche Bewertungen durch verschiedene Institute und Energieanalysten gab und nach wie vor gibt. Entscheidend für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind die aktuell in der Bundesregierung laufenden Arbeiten an einer Strompreisbremse, die für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft

die Strompreise spürbar senken wird.

Anlage: Überblick über die öffentlich verfügbaren Dokumente:

e 8.3.2022: Pressemitteilung und Ergebnisvermerk: BMUV und BMWK legen Prüfvermerk zur Debatte um die Laufzeiten von Atomkraftwerken vor: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/03/20220308-

bundeswirtschaftsministerium-und-bundesumweltministerium-legen-prufung-Zur- debatte-um-laufzeiten-von-atomkraftwerken-vor.html

e März bis Mai 2022: Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber für eine erste Sonderanalyse für Winter 2022/2023 (erster Stresstest). Ergebnis ist ebenfalls

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veröffentlicht. Ergebnis des ersten Stresstests war, dass Stromversorgungssicherheit aktuell nicht gefährdet ist; darin keine Empfehlungen zu Atom: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/sonderanalyse-Zur- stromversorgung-winter-2022-23.html

Beginnend ab 17. Juli 2022: Berechnungen der ÜNB zu einem zweiten Stresstest

über den Sommer.

5.9.2022: Veröffentlichung und Vorstellung der Ergebnisse des zweiten Stresstests / Veröffentlichung und Vorstellung der Ergebnisse der Übertragungsnetzbetreiber und Minister Habeck in der Bundespressekonferenz. Die Ergebnisfolien der Übertragungsnetzbetreiber nennen 5 Empfehlungen für weitergehende Maßnahmen; eine von 5 Maßnahmen war es „Atomkraftwerke verfügbar zu halten“. Die Empfehlungen wurden- soweit sie regulatorische Regelungen betreffen-inzwischen mit der EnSiG 3.0 Novelle bzw. mit der 19. AtG umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht. Andere, nicht regulatorischer Maßnahmen, wie beispielsweise vertragliches Lastmanagement betreffen Fragen der Vertragsgestaltung, die die Unternehmen verhandeln: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220905- stresstest-zum- stromsystem.html#:-:text=Der%20zweite%20Netzstresstest%20kommt%20zu,ni cht%20vollst%C3%A4ndig%20ausgeschlossen%20werden%20k%C3%BöÖnnen.

27.9.2022: Veröffentlichung der mit den AKW Betreibern geeinten Eckpunkte über die Einsatzreserve Atom; parallel erfolgt die Erarbeitung des Referentenentwurfs zur Einsatzreserve und die Ressortabstimmung: https://www.bmwek.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220927-

habeck-und-betreiber-legen-konzept-zur-umsetzung-der-akw-einsatzreserve- vor.html

19.10.2022: Kabinettbeschluss zur 19. Atomgesetznovelle:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/10/20221019- kabinett-beschliesst-novelle-des-atomgesetzes.html